Über uns
Unsere Geschichte
Gemeinsam für eine starke Wirtschaftsregion
In einer wegweisenden Initiative haben die Wirtschaftsvereine aus Wentorf, Geesthacht, Schwarzenbek, Lauenburg, Mölln und Büchen ihre Ressourcen und Kompetenzen gebündelt, um den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Region weiter zu stärken.
Unter dem Namen "Wirtschaftsverbund Herzogtum" haben sie sich am 18 Juli 2023 zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um die Wirtschaftslandschaft im Herzogtum nachhaltig zu gestalten und nach außen zu vertreten.
Der Wirtschaftsverband Bergedorf (WSB) unterstützt den Wirtschaftsverbund Herzogtum als erfahrener Nachbar in der Metropolregion. Diese Kooperation stellt sicher, dass die Mitglieder des Verbundes von erprobten Strategien und Kompetenzen profitieren können, um ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.
Die Gründung des Wirtschaftsverbunds Herzogtum ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit in der Region. Die beteiligten Verbände haben erkannt, dass sie durch eine engere Zusammenarbeit und den Austausch von Know-how und Ressourcen ihre individuellen Stärken besser nutzen und gemeinsame Herausforderungen leichter bewältigen können. Alle Vereine haben grundsätzlich sehr ähnliche Themen in unterschiedlicher Ausprägung: Stadtentwicklung, Infrastruktur, Erweiterungsflächen für Gewerbe und Handwerk, Kontakte zu Politik und Verwaltung. Durch den intensiven Austausch profitieren alle von den Erfahrungen der anderen. In Zeiten des gesellschaftlichen Wandels, schrumpfender Budgets der Städte und Gemeinden und abnehmender Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement ist es einfacher, die Kräfte zu bündeln.
Die Gründung des Wirtschaftsverbunds Herzogtum ist jedoch nur der erste Schritt auf diesem vielversprechenden Weg. Die Initiatoren planen die Aufnahme weiterer Wirtschaftsverbände und -gemeinschaften aus der Region, um die Vielfalt der Kompetenzen und Ressourcen zu erweitern. Damit wird nicht nur die Schlagkraft des Netzwerks erhöht, sondern auch das Potenzial für innovative Kooperationen und Synergien in der Region. Und gemeinsam soll die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Region für die politischen Ebenen im Kieler Landtag erhöht werden.
Sollte sich die Zusammenarbeit im Verbund wie erwartet bewähren, schließen die beteiligten Wirtschaftsverbände die Entwicklung und Gründung eines regionalen Wirtschaftsverbandes nicht aus, der dann die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen auf kommunaler und Kreisebene vertritt.

Der Rat des Verbund

Michael Munteanu
Büchener Wirtschaftsvereinigung
Vorsitzender des Verbund Rat´s

Doris Lehmann
Wirtschaftlicher Vereinigung Schwarzenbek
stellv. Vorsitzende des Verbund Rat´s

Stephan Streubel
Wirtschaftliche Vereinigung Geesthacht
Ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbund

Udo Sill
Wirtschaftliche Vereinigung Geesthacht

Nadine Cinar
Wirtschaftliche Vereinigung Geesthacht

Jörg Kruse
Wirtschaftlicher Vereinigung Schwarzenbek

Marcel Günsch
Büchener Wirtschaftsvereinigung

Karsten Legeler
Wirtschaftliche Vereinigung Lauenburg

Heike Maurer
Wirtschaftliche Vereinigung Lauenburg

Joachim Marks
Wirtschaftsinitiative Wentorf

Claudius Finkbeine
Wirtschaftsinitiative Wentorf

Jonathan Sing
Wirtschaftliche Vereinigung Mölln

Michaela Bierschwall
Wirtschaftsförderung Herzogtum Lauenburg
Mitglieder
Wirtschaft & Stadtmarketing Hamburg Bergedorf
Beisitzer im Rat als unterstützer und erfahrener Nachbar in der Metropolregion Hamburg

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT IM KREIS HERZOGTUM LAUENBURG
Beisitzer im Rat als unterstützung und Vernetzung

Verbundordnung für den Wirtschaftsverbund Herzogtum
§1 Gründung und Zusammensetzung
Der Wirtschaftsverbund Herzogtum wurde am 18.07.2023 beim ersten Verbundtreffen in Schwarzenbek im Schröders Hotel gegründet.
Der Wirtschaftsverbund Herzogtum ist ein regionales Netzwerk von derzeit sieben Wirtschaftsvereinigungen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Mitglieder stammen aus unterschiedlichen Branchen, darunter Unternehmen aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Zum Verbund gehören aktuell die Wirtschaftsvereinigungen aus Mölln-Ratzeburg, Büchen, Lauenburg, Schwarzenbek, Geesthacht und Wentorf bei Hamburg.
Eine Erweiterung um weitere Wirtschaftsvereinigungen aus angrenzenden Regionen wie Stormarn oder Hamburg-Bergedorf ist möglich.
§1.1 Aufnahme weiterer Wirtschaftsvereinigungen
Die Aufnahme erfolgt durch einen formlosen Antrag per E-Mail oder durch Vorschlag eines Ratsmitglieds. Der Verbundrat entscheidet über die Aufnahme durch Abstimmung.
§2 Aufgaben
Der Wirtschaftsverbund verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung im Südkreis zu stärken und die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten.
Der Verbund setzt sich für stabile wirtschaftliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen ein und bringt die Interessen der regionalen Wirtschaft in Entscheidungsprozesse auf kommunaler, städtischer und Landesebene ein.
Der Verbund kann durch Beschluss des Rates Mitglied in übergeordneten Organisationen werden, zum Beispiel in der Metropolregion Hamburg, beim UV Nord oder bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg.
§3 Rechtliche Grundlage
Die Mitgliedsunternehmen der beteiligten Wirtschaftsvereinigungen bleiben rechtlich unabhängig.
Der Wirtschaftsverbund bildet keine eigene juristische Person. Es findet keine Fusion der einzelnen Verbände statt.
§4 Verbundrat, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verbundrat besteht aus Vorstandsmitgliedern der beteiligten Wirtschaftsvereinigungen. Jede Vereinigung entsendet maximal zwei Mitglieder.
Der Rat wählt eine Leitung für die Dauer von zwei Jahren.
Die Leitung beauftragt eine Person aus dem Rat mit der finanziellen Verwaltung.
Der Sitz des Wirtschaftsverbundes befindet sich in Geesthacht, Sielstr. 2, 21502 Geesthacht.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§5 Aufgaben des Verbundrates
Der Verbundrat führt die Geschäfte des Wirtschaftsverbundes und vertritt ihn nach außen.
Der Rat kann für bestimmte Themen Ausschüsse bilden oder Aufgaben an externe Fachkräfte übertragen.
Die Aufgabenverteilung erfolgt im Rat.
§5.1 Vertretungsbefugnis
Der Wirtschaftsverbund wird in rechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten durch die gewählte Leitung vertreten.
§6 Beiträge
Der Jahresbeitrag beträgt 200 Euro pro Wirtschaftsvereinigung.
Die Zahlung erfolgt im Januar per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Eine Rechnungsstellung erfolgt nicht.
Die Mittel werden für Mitgliedschaften und Verwaltungsausgaben verwendet.
§6a Haftung
Die Haftung des Verbundrates ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Eine persönliche Haftung der einzelnen Ratsmitglieder für Verbindlichkeiten des Wirtschaftsverbundes besteht nicht.
§7 Kassenprüfung
Die Kassenprüfung erfolgt jährlich im ersten Quartal.
Mindestens drei Ratsmitglieder, die nicht Teil der Leitung sind, führen die Prüfung durch und bestätigen das Ergebnis.
§8 Änderungen der Verbundordnung
Änderungen der Verbundordnung werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschlossen.
§9 Auflösung und Umwandlung
Die Auflösung des Wirtschaftsverbundes kann durch einfache Mehrheit des Verbundrates beschlossen werden.
Die Umwandlung in einen eingetragenen Verband mit notariell beglaubigter Satzung ist ebenfalls durch Mehrheitsbeschluss möglich.
Beschlossen am 23.10.2024 in Schwarzenbek.






